EMV-Messungen

Die Wirkung elektromagnetischer Felder auf den Menschen ist ein Thema, das zusehends in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten ist. Seit Januar 1997 gilt daher in Deutschland, neben weiterer Unfallverhütungsvorschriften verschiedener Berufsgenossenschaften, die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.

Die festgelegten Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder in der Umgebung von elektrischen Anlagen haben das Ziel den Schutz der Bevölkerung vor wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder sicherzustellen.

Zur Überprüfung der Einhaltung dieser Grenzwerte verfügt das Institut für Elektroprozesstechnik (ETP) über modernes Equipment zur Messung und Analyse elektromagnetischer Felder im Frequenzbereich bis 30 kHz.

Ansprechpartner

Dr.-Ing. A. Nikanorov

Weitere Informationen

Dienstleistung: Messung elektromagnetischer Felder (pdf, deutsch)